Da der Privatkläger irgendwie nicht habe einsteigen können, sei er ausgestiegen und habe ihm dabei geholfen. Als er die blutverschmierte Hand und Hose gesehen habe und der Privatkläger wieder «Bitte Doktor» gesagt habe, habe er etwas Angst bekommen und sei fast etwas blockiert gewesen. Er sei direkt in den Notfall des Inselspitals und nicht in das näher gelegene AE.________ (Spital) gefahren. Im Notfall angekommen, habe er den drei draussen rauchenden Schwestern gesagt, dass der Mann im Auto blute. Sie hätten ihm dann in den Notfall geholfen (pag. 478). AA.________ machte schlüssige und nachvollziehbare Aussagen.