beantwortete die Frage klar und sagte deutlich aus, dass der ihm konkret genannte Privatkläger nicht bekannt sei. Darüber hinaus liegen der Kammer keinerlei Hinweise vor, welche darauf schliessen lassen, dass diese gemachten Angaben falsch sind. Gegen einen vorzeitigen Arztbesuch sprechen im Weiteren auch die Aussagen von AA.________. Er gab an, dass ihm der Privatkläger auf der Strasse den Weg versperrt habe. Als er das rechte Seitenfenster geöffnet habe, habe der Privatkläger «Doktor, bitte, Doktor» zu ihm gesagt. Da der Privatkläger irgendwie nicht habe einsteigen können, sei er ausgestiegen und habe ihm dabei geholfen.