Dies ergibt sich unter anderem aus dem Bericht des KTD vom 25. Februar 2015, der festhält, dass vom zentralen Tatortbereich aus in südlicher sowie in nördlicher Richtung auf der S.________-strasse Spurenfolgen diverser blutverdächtiger Anhaftungen festgestellt werden konnten, welche den von Zeugen beschriebenen Fluchtrichtungen der zwei Gruppierungen entsprechen dürften. Demzufolge seien zwei Abriebe zwecks DNA - Typisierung an das IRM Bern übergeben worden. Gemäss AFIS - Services könne für die südlichste Blutanhaftung, welche gesichert worden sei, die Spurengeberschaft mit der Person von E.________, welcher eine Schussverletzung aufgewiesen habe, angenommen werden.