Weiter sprechen folgende Gründe gegen einen vorzeitigen Arztbesuch des Privatklägers und ein allfälliges Händewaschen vor seiner Einlieferung in das Inselspital: Die Beteiligten trennten sich nach der Auseinandersetzung und verliessen den Tatort in unterschiedliche Richtungen. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Bericht des KTD vom 25. Februar 2015, der festhält, dass vom zentralen Tatortbereich aus in südlicher sowie in nördlicher Richtung auf der S.________-strasse Spurenfolgen diverser blutverdächtiger Anhaftungen festgestellt werden konnten, welche den von Zeugen beschriebenen Fluchtrichtungen der zwei Gruppierungen entsprechen dürften.