_, dass sowohl O.________ als auch P.________ als Zeugen einzuvernehmen seien bzw. von O.________ ein schriftlicher Bericht über die allfällige Behandlung des Privatklägers einzuholen sei (pag. 1489 f.). In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die rechte Hand des Privatklägers im Zeitraum seit der Auseinandersetzung bis hin zur Einlieferung in das Inselspital gewaschen worden sein könnte. In einem zweiten Schritt soll schliesslich beurteilt werden, ob eine Reinigung der rechten Hand des Privatklägers und eine damit einher-