_ zwecks medizinischer Betreuung aufgesucht und habe anlässlich dieser Behandlung von diesem erfahren, dass am Tag zuvor ihm mehrere Männer einen Mann mit Schussverletzung zugeführt hätten (pag. 1489 f.). Dies wirke sich auf die gesamte vorzunehmende Beweiswürdigung aus, wie z.B. das Fehlen von Schmauchspuren bei E.________ an Händen und Kleidung und sei von zentraler Bedeutung. Die Angaben des potenziellen Zeugen P.________ seien daher insbesondere dann von grosser Bedeutung, wenn sich O.________ auf ein Berufsgeheimnis berufen könnte. Aus diesen Gründen beantragte Rechtsanwalt D.________, dass sowohl O.________ als auch P.________ als Zeugen einzuvernehmen seien bzw. von O.____