Schliesslich erwähne I.________ zudem einen Arztbesuch vor der Einlieferung des Privatklägers in das Inselspital. So etwas werde nicht einfach erfunden. Auch Rechtsanwalt B.________ brachte vor, dass es sein könne, dass die Hände gewaschen worden seien. Die Beseitigung der Spuren durch Händewaschen sei nicht abwegig. Auch wenn er die Spuren nicht habe beseitigen wollen, sei es nachvollziehbar, dass eine blutende Hand unters Wasser gehalten werde. Am Freitag, 5. Dezember 2014 um 17:23 Uhr ging bei der REZ der Kapo Bern die Meldung von Zeuge J.________ ein, dass es in N.________ an der S.________- strasse zu einer Schiesserei gekommen sei.