Weiter wurde aufgeführt, dass diese Spuren flüchtig seien. Es seien Bestandteile, die sich auf der Hand absetzen würden. Mit einem Satz Händewaschen sei der grösste Teil der Spuren weg (pag. 1056, Z. 32-34). Bei lebenden Personen sollte eine Schmauchspurensicherung deshalb innerhalb von vier Stunden vorgenommen werden (pag. 1057, Z. 3-4).