11.2.4 Schmauchspuren Wie dem Bericht des KTD vom 25. Februar 2015 weiter zu entnehmen ist, habe die Schmauchspurenauswertung der Schmauch- und Mikrospurenasservate, mit Ausnahme derjenigen ab der rechten Augenbraue des Privatklägers, negative Resultate ergeben. Es würden somit keine Hinweise vorliegen, welche auf eine Schussabgabe aus den Händen des Privatklägers hinweisen würden. Der positive Befund an der rechten Augenbraue lasse sich mit einer Kontamination aufgrund der abgefeuerten Schüsse aus der Hand eines an der Schiesserei Beteiligten vereinbaren (pag.