_, Sachbearbeiter des KTD, bestätigte dies anlässlich der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Er führte aus, dass es sich bei den sichergestellten Hülsen um Zentralfeuerhülsen handle. Von den Systemmerkmalen her sei das eine Pistolenmunition. Weiter könne gesagt werden, dass die drei Hülsen aufgrund der individuellen Merkmale aus der gleichen Waffe gezündet worden seien (pag. 1052, Z. 18-21). Er könne jedoch