• bei der Untersuchung der Effekten von G.________ - an dessen Jeansjacke, die er gemäss eigenen Aussagen während dem Ereignis getragen haben soll, ein Gewebedefekt auf der rechten Ärmelrückseite und diverse blutverdächtige Anhaftungen festgestellt werden konnten. Ab diesen seien selektiv DNA - Abriebe erstellt worden, welche jedoch nicht ausgewertet worden seien. • beim Fahrzeug von H.________: - auf dessen Rückbank blutverdächtige Anhaftungen festgestellt werden konnten. Davon seien zwei DNA - Abriebe erstellt worden, welche jedoch nicht ausgewertet worden seien.