11.2.3 Untersuchungen des KTD Die Vorinstanz hat in ihren Erwägungen die Untersuchungen und deren Ergebnisse des KTD korrekt wiedergegeben, so dass an dieser Stelle darauf verwiesen wird (pag. 1152 ff., S. 23-26 der Urteilsbegründung). Insbesondere hervorzuheben ist Folgendes: Dem in den Akten vorhandenen KTD - Bericht vom 25. Februar 2015 (vgl. dazu pag. 252 ff.) ist zu entnehmen, dass