19 weise auf einen anderen Verletzungshintergrund vorliegen, schliesst sich die Kammer dieser Feststellung an, wonach die Verletzung von einem Streifschuss herrühren könnte. Daneben weist der Privatkläger eine Durchschussverletzung am rechten Oberschenkel auf. Es wird zwar festgehalten, dass sich der Privatkläger aufgrund seiner Schussverletzungen zu keinem Zeitpunkt in akuter Lebensgefahr befunden hat.