dies mit einer Lupenbrillenvergrösserung. Das Band, das durchtrennt gewesen sei, sei genäht und die Wunde wieder zugenäht worden. […] E.________ habe sich zu keinem Zeitpunkt in einer unmittelbaren Lebensgefahr befunden. […] Die Orthopäden, welche die Oberschenkelwunde und die Handchirurgen, welche die Wunde am Handrücken beurteilt hätten, hätten die notfallmässige Indikation der Wundexploration beider Wunden gestellt. Es sei darum gegangen, das Ausmass der Verletzungen zu explorieren und ums Säubern der Wunde inkl. Wundverschluss, damit das Risiko einer Infektion, die per se lebensgefährlich hätte werden können, habe gesenkt werden können.