Im IRM-Gutachten vom 23. April 2015 wird auf den Bericht des Universitären Notfallzentrums des Inselspitals Bern vom 5. Dezember 2014 und das Patientenbeiblatt der Universitätsklinik für Plastische- und Handchirurgie des Inselspitals Bern vom 6. Dezember 2014 verwiesen. Gemäss diesem sei eine klaffende Wunde über dem Fingergrundgelenk des rechten Mittelfingers festgestellt und als Streifschuss interpretiert worden. Zudem sei eine Schusswunde am rechten Oberschenkel mit Einschuss oberhalb des Knies und Ausschuss an der Hinterseite des Oberschenkels ohne aktive Blutung aufgefallen.