11. Beweiswürdigung durch die Kammer 11.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1157, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu beurteilen ist ein dynamisches Geschehen von kurzer Dauer, was bei der Würdigung der Aussagen stets zu berücksichtigen ist. Das Aufeinandertreffen der Beteiligten ist offenbar sofort eskaliert und es ist zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung gekommen, welche durch einen Schusswaffeneinsatz und eine Durchschussverletzung am Bein ein Ende fand.