_ sei zwar weiter entfernt gewesen als C.________, habe seine Waffe geladen und bewusst in die Richtung von E.________ geschossen. C.________ sei nicht mehr unmittelbar bedroht worden. Die Notwehrhilfe greife klar nicht mehr. A.________ sage, er sei ein ungeübter Schütze und dennoch sei er das Risiko eingegangen und habe in die Richtung der Personengruppe geschossen und sei bis auf einen Meter an sie herangelaufen. Er habe nicht sicher sein können, dass nicht eine Kugel abpralle oder er jemanden treffe. Wenn er gewollt habe, dass E.________ von C.________ ablasse, so hätte er einen Luftschuss abgeben können.