16 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Bestätigung der Schuldsprüche der Vorinstanz, wobei sie für A.________ eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 2 Monaten und für C.________ eine Freiheitsstrafe von 9 ½ Jahren verlangte. Zur Begründung führte Generalstaatsanwalt T.________ aus, dass es zum Allgemeinwissen gehöre, dass der Einsatz einer Schusswaffe im Rahmen eines dynamischen Geschehens und beim Eindunkeln zu tödlichen Verletzungen führen könne. Die Chance, dass C.________