Die Fahrt von N.________ in das Inselspital dauere ca. 20 Minuten, die Fahrt vom Tatort an den Bahnhof N.________ ca. 5 Minuten, weshalb eine Lücke von 30 Minuten bestehe. Es müsse zugestanden werden, dass in dieser Zeit die Hände gewaschen werden könnten. Die Beseitigung der Spuren durchs Händewaschen sei nicht abwegig. Selbst wenn er keine Spuren habe beseitigen wollen, sei es nachvollziehbar, wenn E.________ seine blutende Hand unter das Wasser gehalten hätte. Zudem sei die Rolle von E.________ zweifelhaft. Seine Aussagen würden keinen höheren Wahrheitsgehalt als die übrigen Aussagen aufweisen.