als Schützen erkannt. Die Verteidigung gehe nicht davon aus, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handle, schliesslich sei E.________ klar die Person mit der festeren Statur. Es könne festgehalten werden, dass durchaus Zweifel an der Darstellung von E.________ bestünden. Dieser weise eine Schmauchspur an der rechten Augenbraue auf. Es stelle sich die Frage, ob diese Schmauchspur nur dadurch entstanden sein könne, dass eine Drittperson in seiner Nähe geschossen habe. Es greife zu kurz, dass aufgrund fehlender Schmauchspuren an den Händen und am Saum der Jacke davon ausgegangen werde, dass