Sich am Boden befindend, zog C.________ unvermittelt eine Waffe. Hierzu ist anzumerken, dass es sich dabei um einen Revolver gehandelt haben muss, denn a) wirft ein solcher bekanntlich die Patronenhülsen nicht automatisch aus und wurden am Tatort auch keine Hülsen gefunden, die Anhaltspunkte für eine zweite Pistole liefern könnten, b) erklärt E.________ selber: "Ich denke, dass der C.________ einen Revolver hatte, weil er ihn rausgezogen hat und direkt geschossen hat. A.________ hat seine Waffe gezogen und zuerst eine Repetierung (E.________ zeigt eine Ladebewegung) gemacht." (vgl. dazu pag. 317, Zeile 165 ff. oder z.Bsp. auch die Aussage von A._____