A.________ und G.________ gerieten körperlich aneinander und landeten dabei auch auf der Strasse, so dass J.________ mit seinem Fahrzeug den beiden ausweichen musste. Parallel zu dieser Auseinandersetzung gerieten auch C.________ und E.________ aneinander, wobei E.________ C.________ einen Faustschlag ins Gesicht verpasste, so dass dieser rückwärts in den an den W.________ angrenzenden Maschendrahtzaun fiel. Ob C.________ seinerseits zuvor auf E.________ eingeschlagen hat, muss offengelassen werden. Ein solcher Schlag wurde in der Anklageschrift zudem auch nicht erwähnt.