Am 05. Dezember 2014 trafen die beiden Parteien (H.________, G.________ und E.________ auf der einen Seite, A.________ und C.________ auf der anderen Seite) an der S.________-strasse in N.________ aufeinander, wobei H.________ ein wenig entfernt auf seine beiden Kollegen wartete. Die Gründe, welche zu diesem Treffen führten, können nach Ansicht des Gerichtes offen gelassen werden, da sie zwar durchaus in Meinungsverschiedenheiten wegen einem Kontakt von A.________ zur Freundin von H.________ liegen können, aber auch noch andere Ursachen haben könnten.