werden, wer welche Rolle inne hatte und wer in welcher Form an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen ist. Weiter sind die einzelnen Schüsse zu analysieren und die Frage zu beantworten, wer tatsächlich geschossen hat und für die Schussverletzung im rechten Oberschenkel des Privatklägers verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang ist auch der subjektive Tatbestand zu beurteilen. 8. Beweismittel