__ gewesen sein müsse, dass ab dessen rechter Augenbraue im Anschluss hätten Schmauchspuren sichergestellt werden können (pag. 745). A.________ wird vorgeworfen, er habe ebenfalls eine Feuerwaffe behändigt, nachdem er die vorerwähnten Schüsse gehört habe, habe er eine Ladebewegung gemacht, habe sich in Richtung des Privatklägers und C.________ umgedreht und habe unvermittelt zunächst aus einer Distanz von ca. acht bis zehn Metern ein erstes Mal in Richtung von E.________ geschossen, wobei er die Waffe gegen den Boden bzw. die Beine des Privatklägers gerichtet gehabt habe.