5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufungen der Beschuldigten und der Generalstaatsanwaltschaft sind die Schuldsprüche betreffend A.________ wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Ziff. I/3 erstinstanzliches Urteil) und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I/4 erstinstanzliches Urteil), betreffend C.________ wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (Ziff. V./3 des erstinstanzlichen Urteils) in Rechtskraft erwachsen. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung hat A.______