1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 2 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 59 Tagen; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 750.00 gemäss Art. 21 VKD). B. C.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 14. Januar 2016 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich