IV. Herr C.________ vgt. sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von maximal 70 Tagessätzen zu CHF 20.00 unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Umfang von 70 Tagen; 2. zu den auf den entsprechenden Schuldspruch (AuG-Widerhandlung) entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten der ersten Instanz. V.