unter Ausscheidung der entsprechenden Verfahrenskosten der ersten und zweiten Instanz und Auferlegung an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten nach richterlichem Ermessen und einer persönlichen Entschädigung für die ausgestandene Überhaft (782 Tage) in der Höhe von CHF 156'400.00 für Herrn C.________. III. Der mit Urteil vom 16. Januar 2013 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau für eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten gewährte bedingte Strafvollzug sei nicht zu widerrufen, hingegen sei Herr C.________ zu verwarnen und die Probezeit um ein Jahr zu verlängern.