Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Januar 2016 sei wie folgt abzuändern: Der Beschuldigte sei freizusprechen, 7 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, eventualiter versuchter schwerer Körperverletzung, angeblich begangen am 5. Dezember 2014, ca. 17.20 Uhr, in N.________/S.________-strasse, zum Nachteil von E.________, gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift vom 10. August 2015.