__ festgehalten werde und der bereits am 12. Oktober 2016 gestellte Beweisantrag formell wiederholt werde (pag. 1616). Mit Beschluss vom 7. Juni 2017 wies die Kammer diesen Beweisantrag ab (pag. 1626). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete folgende Anträge (pag. 1664 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil vom 14. Januar 2016 betreffend Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Ziffer I./3) und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziffer I./4) in Rechtskraft erwachsen sei; II.