_ wurde um einen Leumundsbericht vom 22. Mai 2017 sowie um einen Führungsbericht beim R.________ vom 6. Juni 2017 ersucht, da er sich zum Zeitpunkt des Ersuchens dort im Verfahren BM .________ seit dem 6. Oktober 2016 in Untersuchungshaft befunden hat (pag. 1595 ff.; pag. 1620 ff.). Weiter wurden Strafregisterauszüge der Beschuldigten eingeholt (pag. 1607 ff.). Am 6. Juni 2017 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass an der oberinstanzlichen Einvernahme von P.________ festgehalten werde und der bereits am 12. Oktober 2016 gestellte Beweisantrag formell wiederholt werde (pag.