Mit Schreiben vom 17. Januar 2017 wurden dem Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei (KTD) von Amtes wegen diverse Fragen im Zusammenhang mit der rechten Hand des Privatklägers und dem vorgenommenen Schmauchspurentest gestellt (pag. 1530). Der KTD beantwortete die Fragen mit Rapport vom 3. Februar 2017 und reichte weitere Fotos ein (pag. 1567 ff.). Am 3. April 2017 wurde verfügt, dass sich die Einholung eines Berichts des Instituts für Rechtsmedizin hinsichtlich des Fotos der Handverletzung von E.________ nach Eingang und Kenntnisnahme des Rapports des KTD vom 3. Februar 2017 erübrige.