Mit Schreiben vom 16. November 2016 wurde Dr. med. O.________ angefragt, ob er am 5. Dezember 2014 spätnachmittags / abends von einem .________ Staatsbürger mit Schussverletzungen (konkret: E.________) aufgesucht worden sei (pag. 1508 f.). Mit Schreiben vom 24. November 2016 gab Dr. med. O.________ an, dass ihm der Privatkläger nicht bekannt sei (pag. 1512). Mit Schreiben vom 17. Januar 2017 wurden dem Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei (KTD) von Amtes wegen diverse Fragen im Zusammenhang mit der rechten Hand des Privatklägers und dem vorgenommenen Schmauchspurentest gestellt (pag.