6 Abweisung der Anträge der Verteidigung von C.________ (pag. 1503 f.). Mit Eingabe vom 7. November 2016 verzichtete Rechtsanwalt B.________ auf eine Stellungnahme zu den Anträgen von Rechtsanwalt D.________. Dagegen führte er aus, dass die erwähnten Winkeldarstellungen noch nicht vorliegen würden, weshalb keine Möglichkeit bestehe, konkrete Beweisanträge zu stellen. Auf weitere Beweisanträge werde deshalb vorderhand verzichtet (pag. 1505 f.). Mit Schreiben vom 16. November 2016 wurde Dr. med.