_ als Zeuge zu befragen, allenfalls sei bei ihm ein schriftlicher Bericht über die allfällige Behandlung des Privatklägers einzuholen. Weiter sei P.________ als Zeuge einzuvernehmen und es sei ein Bericht des Instituts für Rechtsmedizin hinsichtlich des Fotos der Handverletzung des Privatklägers (pag. 286) einzuholen (pag. 1489 ff.). Mit Verfügung vom 13. Oktober 2016 wurde den Parteien Gelegenheit eingeräumt, eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen einzureichen (pag. 1493 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 1. November 2016 die