Beweismittel ergänzend nachzureichen (pag. 1476). Die Vorinstanz reichte mit Schreiben vom 15. September 2016 eine Stellungnahme und das Foto „IKEA China“, welches eine Holzpuppe abbildet, ein (pag. 1479 ff.). Mit Verfügung vom 15. September 2016 (pag. 1482) wurde A.________ aufgefordert, den Passus in Ziffer 6 seiner Berufungserklärung zu verdeutlichen und konkrete Beweisanträge zu stellen. Mit Eingabe vom 12. Oktober 2016 stellte C.________ die Anträge, es sei O.________ als Zeuge zu befragen, allenfalls sei bei ihm ein schriftlicher Bericht über die allfällige Behandlung des Privatklägers einzuholen.