Die Skizzen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen seien indessen unzutreffend. Die Verteidigung werde anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung den Antrag stellen, professionell erstellte, korrekte Winkeldarstellungen zu den Akten zu geben, um die mündlichen Ausführungen zu illustrieren (pag. 1319 f.). Mit Verfügung vom 1. September 2016 wurde die Vorinstanz aufgefordert zu diesen Ausführungen des Verteidigers von A.________ Stellung zu nehmen und allfällige fehlende Dokumente / Beweismittel ergänzend nachzureichen (pag.