Mit Schreiben vom 15. Juni 2016 erklärte auch C.________ form- und fristgerecht die Berufung und beschränkte diese auf die Schuldsprüche wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und Raufhandel (Urteilsdispositiv Ziffer V., 1 und 2) samt Sanktionenpunkt, den Widerruf des mit Urteil des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 16. Januar 2013 gewährten bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich 129 Tagen Untersuchungshaft, die Ausrichtung einer Genugtuung an den Privatkläger sowie auf die Verfügungen gemäss Ziffer IX.