Die hierauf entfallenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 wurden C.________ zur Bezahlung auferlegt (pag. 1115, Ziff. VI. des angefochtenen Urteils). Schliesslich wurde C.________ zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1‘000.00 an den Privatkläger verurteilt (pag. 1116, Ziff. VIII. des angefochtenen Urteils).