zu einer Freiheitsstrafe von 84 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 336 Tagen. Ferner wurde er zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 1‘400.00 und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘489.35, verurteilt (pag. 1114, Ziff. V. des angefochtenen Urteils). Weiter wurde der mit Urteil des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 16. Januar 2013 für eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich 129 Tagen Untersuchungshaft, gewährte bedingte Vollzug widerrufen. Die hierauf entfallenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 wurden C.______