III des angefochtenen Urteils). Mit demselben Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 14. Januar 2016 wurde C.________ wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, zum Nachteil des Privatklägers und wegen Raufhandels, beides begangen am 5. Dezember 2014 in N.________ sowie wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen zwischen Dezember 2014 und Februar 2015, schuldig erklärt. Hierfür wurde C.________ zu einer Freiheitsstrafe von 84 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 336 Tagen.