Hierfür wurde A.________ zu einer Freiheitsstrafe von 66 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 59 Tagen. Ferner wurde er zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 und den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘733.40, verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf 3 Tage festgesetzt (pag. 1111, Ziff. I des angefochtenen Urteils). Schliesslich wurde A.________ zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2‘000.00 an den Privatkläger verurteilt (pag. 1113, Ziff. III des angefochtenen Urteils).