_, die Angaben über die unverwertbare (angebliche) Erstaussage des Beschuldigten beinhalten (pag. 30–34), 9. die Seiten des Protokolls der erstinstanzlichen Zeugeneinvernahme von Polizist E.________, die Angaben über die unverwertbare (angebliche) Erstaussage des Beschuldigten beinhalten (pag. 359–360). 3. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Schriftlich mitzuteilen: - der Vorinstanz (Regionalgericht Bern-Mittelland) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Aargau (nur Dispositiv) - Rechtsanwalt D.________