Damit beläuft sich der (gekürzte) Zeitaufwand auf 32,65 Stunden, was bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 ein Honorar von CHF 8‘162.50 ergibt. Zuzüglich der angegebenen Auslagen von CHF 280.50 sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer von CHF 675.45 ergibt dies eine Entschädigung von CHF 9‘118.45. 15.2 Für wirtschaftliche Einbussen bzw. als Genugtuung Rechtsanwalt B.________ macht des Weiteren eine «symbolische persönliche Entschädigung» für den Beschuldigten im Umfang von CHF 500.00 für die mit dem Strafverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen und Aufwände geltend.