Danach begleitete die Verteidigung den Beschuldigten an mehrere Einvernahmen vor der Staatsanwaltschaft, machte schriftliche Eingaben an die Verfahrensleitung (v.a. fünfseitige Eingabe an die Staatsanwaltschaft zum Entwurf der Anklageschrift, pag. 294 ff.; Stellungnahme zum Aktengutachten vom 4. April 2016 an das erstinstanzliche Gericht, pag. 351 f.) und verteidigte den Beschuldigten an der erstinstanzliche Hauptverhandlung. Bei näherer Betrachtung der Akten fällt auf, dass sich