Zu diesem Zeitpunkt war die wesentliche Verteidigungsstrategie bereits evident, wurde doch schon in der durch die Rechtsschutzversicherung des Beschuldigten erstellten Begründung zur Einsprache die Problematik mit der Verwertbarkeit der Erstaussagen angesprochen und der Nachtrunk geltend gemacht (vgl. pag. 274 f.). Danach begleitete die Verteidigung den Beschuldigten an mehrere Einvernahmen vor der Staatsanwaltschaft, machte schriftliche Eingaben an die Verfahrensleitung (v.a. fünfseitige Eingabe an die Staatsanwaltschaft zum Entwurf der Anklageschrift, pag.