Nach Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 8% ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF 9‘676.50. Der Beizug eines Verteidigers erachtet die Kammer vorliegend vor dem Hintergrund des Tatvorwurfs, einem Vergehen, möglicher administrativrechtlicher Folgen und der infolge Verwertungsproblematik leicht erhöhten rechtlichen Komplexität des Falles als adäquat. In Bezug auf die Angemessenheit des angegebenen Aufwands ist Folgendes festzuhalten: Rechtsanwalt D.__