_ ist seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und hat seine Aufwendungen (Honorar und Auslagen) im erstinstanzlichen Verfahren mittels eingereichter Kostennote belegt bzw. beziffert (pag. 548 ff.). Die Kostennote weist einen Aufwand von 34,8 Stunden aus, was bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 einem Honorar von CHF 8‘700.00 entspricht. Zusätzlich sind in der Kostennote Auslagen in der Höhe von insgesamt CHF 280.50 angegeben. Nach Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 8% ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF 9‘676.50.