Ob eine «erhebliche Menge Alkohol im Blut» die massgeblichen Promillegrenzen überschreitet oder nicht, kann nicht gesagt werden bzw. eine Aussage wäre rein spekulativ. Bereits aufgrund der fehlenden Angaben über die genaue Nachtrunkmenge ist auch davon auszugehen, dass sich die genaue Blutalkoholkonzentration um 12.30 Uhr und davor nicht mehr mit einer Begleitstoffanalyse oder sonstigen gutachterlichen Mitteln bestimmen lässt (vgl. die einleitenden Bemerkungen des Gutachters auf pag. 343).